#3 Wie beantrage ich Eingliederungshilfe?
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Hilfe für Angehörige: So bekommst
du Unterstützung
Manchmal brauchen Menschen Hilfe im
Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, beim Wohnen oder beim Leben in der
Gemeinschaft. Dieser Text erklärt, wie du für einen Angehörigen Hilfe
bekommst. Zum Beispiel, wenn dein Kind, deine Schwester oder dein Vater
Unterstützung braucht.
Schritt 1: Was braucht mein
Angehöriger?
Du merkst: Mein Angehöriger kommt
alleine nicht gut klar. Dann kannst du Hilfe beantragen.
Es gibt zwei Arten von Hilfe:
- Besondere Wohnform
Dein Angehöriger lebt mit anderen Menschen in einem Haus. Jeder hat ein eigenes Zimmer. Küche und Bad werden geteilt. Mitarbeitende sind Tag und Nacht da. - Ambulante
Begleitung
Dein Angehöriger lebt in einer eigenen Wohnung. Mitarbeitende kommen zu Besuch. Zum Beispiel zum Einkaufen oder für Gespräche.
Schritt 2: Wo stelle ich den
Antrag?
Du musst einen Antrag stellen.
Das heißt: Du schreibst auf, dass dein Angehöriger Hilfe braucht.
Es gibt zwei wichtige Hilfen:
- Geld zum Leben:
Für Miete, Essen und Kleidung. Das heißt „Bürgergeld“. Du bekommst es beim
Grundsicherungsamt.
- Geld für Begleitung:
Für Mitarbeitende, die helfen. Das heißt „Fachleistung“. Du bekommst es
beim Sozialamt.
Du kannst den Antrag per Brief oder
E-Mail stellen. Wichtig: Die Person, die Hilfe bekommt, muss den Antrag selbst
unterschreiben. Oder ein gesetzlicher Vertreter macht das.
Schritt 3: Was macht das Amt?
Das Amt prüft den Antrag. Es schaut:
- Was braucht die
Person?
- Welche Probleme gibt
es im Alltag?
- Gibt es eine
Behinderung oder Krankheit?
Manchmal gibt es ein Gespräch.
Manchmal braucht das Amt ein Gutachten von einem Arzt.
Das Amt entscheidet dann: Gibt es
Hilfe oder nicht?
Schritt 4: Die Hilfe beginnt
Wenn das Amt „Ja“ sagt, bekommst du
einen Bescheid. Darin steht: Dein Angehöriger bekommt Hilfe.
Jetzt kannst du eine Organisation
suchen, die die Hilfe macht. Zum Beispiel ein Verein oder eine Stiftung. Diese
Organisationen haben ausgebildete Mitarbeitende und werden regelmäßig
geprüft.
Dann macht ihr einen Vertrag. Und die
Hilfe kann beginnen.
Schritt 5: Die Hilfe wird
regelmäßig geprüft
Die Hilfe wird regelmäßig überprüft.
Die Organisation schreibt Berichte. Das Amt schaut: Passt die Hilfe noch? Muss
etwas geändert werden?
Wichtig: Die Person, die Hilfe
bekommt, muss mitmachen. Sie muss sagen, was sie braucht. Oder zeigen,
was sie möchte. Sonst kann die Hilfe wieder enden.
Wichtig zu wissen
- Du bist nicht allein.
Es gibt Beratungsstellen, die helfen. Zum Beispiel die EUTB.
Das heißt: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung.
- Du kannst dort anrufen
oder einen Termin machen.
- Die Beratung ist kostenlos
und freundlich.
Fazit
Hilfe zu bekommen ist manchmal schwer.
Aber es ist möglich. Du musst nur wissen, wo du anfangen kannst. Und du
darfst dir Hilfe holen.
Version in Standard-Sprache
Wie bekomme ich
Unterstützung für meine Angehörigen? – Ein Leitfaden für Einsteiger
Wenn ein geliebter Mensch
Hilfe braucht, stehen viele Angehörige plötzlich vor einer großen Frage: Wie
beantrage ich eigentlich eine passende Unterstützung? Oder ganz direkt
gefragt: Wie bekomme ich einen Platz in einer Einrichtung oder eine
Begleitung für meinen Angehörigen?
Für Fachleute mag das alles
selbstverständlich klingen – für Menschen, die sich zum ersten Mal damit
beschäftigen, ist es jedoch ein Dschungel aus Begriffen, Formularen und
Zuständigkeiten. Dieser Artikel soll genau diesen Menschen helfen, sich
zurechtzufinden. Und zwar ohne Fachchinesisch, dafür mit praktischen
Tipps und einem klaren Ablauf.
Schritt 1: Bedarf erkennen
– Was braucht mein Angehöriger?
Der erste Schritt beginnt oft
mit einem Gefühl: „Irgendwas stimmt nicht, mein Angehöriger braucht Hilfe.“
Das kann ganz unterschiedlich aussehen – von kleinen Alltagshürden bis zu
umfassender Unterstützung.
Grundsätzlich gibt es zwei
klassische Formen der Begleitung:
- Besondere Wohnform: Früher sagte man „Heim“. Heute sind das meist
größere Häuser, in denen Menschen in eigenen Zimmern leben und sich
Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad teilen. Mitarbeitende sind rund um
die Uhr vor Ort.
- Ambulante Begleitung: Die Person lebt in ihrer eigenen Wohnung und
wird nach Terminvereinbarung begleitet – z. B. beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen.
Welche Form passt, hängt vom
individuellen Bedarf ab. Und genau dieser muss ermittelt werden – nicht
von den Angehörigen allein, sondern gemeinsam mit Fachleuten.
Schritt 2: Antrag stellen
– Wo und wie geht das?
In Deutschland läuft vieles
über Anträge – auch die sogenannte Eingliederungshilfe. Diese Hilfe soll
Menschen mit Behinderung oder Erkrankung dabei unterstützen, gleichberechtigt
am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Es gibt zwei zentrale
Bereiche, die beantragt werden müssen:
- Lebensunterhalt: Unterkunft, Essen, Kleidung – das wird oft über das Bürgergeld
geregelt. Zuständig ist das Grundsicherungsamt.
- Fachleistung: Die eigentliche Begleitung – also das Personal, das unterstützt.
Zuständig ist meist das Sozialamt.
Der Antrag kann schriftlich
oder per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Die betroffene Person muss den
Antrag selbst unterschreiben – oder eine gesetzliche Vertretung übernimmt das.
Ein hilfreicher Hinweis: Wer
unsicher ist, kann einfach schreiben, „Ich brauche Hilfe im Alltag“. Die
Ämter sind verpflichtet, das Anliegen zu prüfen und ggf. weiterzuleiten.
Schritt 3: Prüfung und
Entscheidung – Was passiert beim Amt?
Nach dem Antrag prüft das
Amt, ob ein Anspruch besteht. Dabei geht es nicht nur um Diagnosen, sondern vor
allem um die Frage: Wird die gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt oder
droht sie eingeschränkt zu werden?
Das Amt kann:
- ein Gespräch führen
- Unterlagen anfordern
- ein medizinisches Gutachten veranlassen
Die Entscheidung sollte innerhalb
von drei Wochen erfolgen – oder zwei Wochen nach Eingang eines
Gutachtens, falls eines nötig ist.
Schritt 4: Bewilligung –
Was passiert, wenn der Antrag durch ist?
Wenn alles passt, kommt der
Bescheid: „Sie haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.“ Jetzt kann man
aktiv werden und einen passenden Träger suchen – also eine Organisation, die
die Begleitung übernimmt.
Das können Vereine,
Stiftungen oder spezialisierte Anbieter sein. Wichtig: Diese Träger müssen
sich regelmäßig prüfen lassen und arbeiten mit qualifiziertem Personal.
Angehörige können also darauf vertrauen, dass hier professionelle Hilfe
geleistet wird.
Schritt 5: Mitwirkung und
Weiterentwicklung – Was kommt danach?
Die Begleitung ist kein
Selbstläufer. Die betroffene Person muss mitwirken – also sagen, was sie
braucht und was nicht. Auch Angehörige sollten regelmäßig im Austausch bleiben.
Die Träger schreiben Berichte,
die ans Amt gehen. So wird überprüft, ob die Hilfe noch passt oder angepasst
werden muss. Das passiert meist alle sechs Monate bis zwei Jahre.
Fazit: Hilfe holen ist
kein Zeichen von Schwäche – sondern von Verantwortung
Der Weg zur passenden
Unterstützung ist nicht immer leicht, aber machbar. Und niemand muss ihn
allein gehen. Es gibt Beratungsstellen, wie die EUTB (Ergänzende
Unabhängige Teilhabeberatung), die kostenlos und unabhängig helfen.
Wer sich frühzeitig
informiert, offen bleibt und die betroffene Person aktiv einbezieht, kann dafür
sorgen, dass Hilfe nicht nur ankommt – sondern auch wirklich wirkt.
Du willst mehr erfahren?
Dann schau rein in den nächsten Beitrag, höre meinen Podcast an oder schau dir
mein Buch „Teilhabe praktizieren in der Eingliederungshilfe“ an oder
schreib mir direkt. Ich freue mich über Austausch, Ideen und Fragen.
Bis bald – und denk dran:
Nicht jeder Mensch ist behindert. Aber viele werden behindert. Und das können
wir ändern.
Mein Podcast: „Ob du behindert wirst?“ auf Spotify:
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